Kohl Objektservice & Gartendesign e.U.

Inhaber Christopher Kohl
FN 491272 i
Piccardigasse 12
8055 Graz-Puntigam

ATU65273027

 

Mobil: +43 (0) 664 – 520 04 22

Mail: office@kohl-graz.at

 

Kontoverbindung:

Empfängername: Christopher Kohl
Steiermärkische Sparkasse
IBAN: AT04 2081 5000 0192 3671
BIC: STSPAT2GXXX

 

Mitglied der Wirtschaftskammer Steiermark

Gerichtsstand: Graz

Aufsichts-/Gewerbebehörde:

gem. ECG (E-Commerce Gesetz): Magistrat Graz

Konzept und Umsetzung:

Bildnachweis:

Bild Rasenmäher:
Photo by markus53 / CC0, adapted

Bild Sprinkler:
Sprinklers + good light + 400mm lens (7894662586)“ by Angelo DeSantis via Wikimedia Commons / CC BY 2.0, adapted


Bild Garten mit Vogelhaus:
Garden“ by Jennifer C. / CC BY 2.0, adapted

Bild Garten mit Stühlen:
Garden“ by Akuppa John Wigham / CC BY 2.0, adapted

Bild Forstarbeiter:
„Forstarbeiter“ © by Wilfried Mörtl

 

Haftungsausschluss

1. Inhalt des Onlineangebotes

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht

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4. Datenschutz

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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

6. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2019

1. Anwendungsbereich

1.1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. erfolgen ausschließlich
aufgrund der nachstehenden, einen ausdrücklichen Vertragsinhalt bildenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der
jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.

1.2. Diesen widersprechende oder hiervon abweichende Bedingungen eines Kunden in welcher Form auch immer
werden nicht anerkannt, es sei denn, seitens der Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. wäre deren Geltung
unmissverständlich schriftlich zugestimmt worden. Demzufolge gilt etwa allein die Vertragserfüllung durch die Kohl
Objektservice & Gartendesign e.U. jedenfalls nicht als Zustimmung zu abweichenden Geschäftsbedingungen.

1.3. Zwingende Rechtsbestimmungen, insbesondere solche des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), bleiben von
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

2. Vertragsabschluss

2.1. Alle Angebote der Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. sind bis zum erfolgten Vertragsschluss freibleibend und
unverbindlich.

2.2. Ein Vertragsverhältnis kommt erst durch die Annahme seitens der Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. einer
Auftragserteilung durch den Kunden mittels schriftlicher Auftragsbestätigung zustande.

2.3. Für Inhalt und Umfang des Vertrages sind allein die schriftliche Auftragsbestätigung und die sich darauf beziehende
schriftliche Vereinbarung der Parteien maßgeblich.

2.4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn die Kohl Objektservice & Gartendesign e.U.
ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung hierzu erteilt. Solche Änderungs- und Ergänzungswünsche sind
ausschließlich an die Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. zu richten. Mitarbeiter oder sonstige von der Kohl
Objektservice & Gartendesign e.U. Beauftragte sind weder zur Entgegennahme von solchen Änderungs- und
Ergänzungswünschen, noch zur Abgabe von Zustimmungserklärungen zu diesen berechtigt, sofern die Kohl
Objektservice & Gartendesign e.U. dem Kunden nicht ausdrücklich anderes mitgeteilt hat. Sofern durch derartige
Änderungen oder durch Umstände, die der Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. zum Zeitpunkt der
Auftragserteilung nicht bekannt waren, zusätzliche Kosten entstehen, sind diese vom Kunden gesondert zu entlohnen.

2.5. Sämtliche technischen und sonstigen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der Kohl Objektservice & Gartendesign
e.U.. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen
Zustimmung der Kohl Objektservice & Gartendesign e.U..

3. Leistungserbringung

3.1. Der Kunde hat der Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. alle für die Leistungserbringung notwendigen
Informationen vollständig zur Kenntnis zu bringen, allfällige Hinweise auf Gefahren und Arbeitserschwernisse zu geben
und allfällige Zustimmungen Dritter einzuholen. Die Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. ist nicht verpflichtet, vom
Kunden zur Verfügung gestellte Informationen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und haftet nicht
für Schäden infolge fehlerhafter oder unvollständiger Information seitens des Kunden.

3.2. Zur Ausführung der vereinbarten Leistungen ist die Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. erst nach Schaffung
aller baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen durch den Kunden verpflichtet.

3.3. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen, wie Entnahmestellen für Wasser und Strom,
sowie die Kosten des Wasser- und Stromverbrauches, hat – sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde – der
Kunde kostenlos beizustellen bzw. zu tragen.

3.4. Vereinbarte Ausführungstermine gelten als Richtwerte. Bei witterungsabhängigen Leistungen erstrecken sich die
vereinbarten Ausführungstermine in dem Ausmaß, in dem die Witterungsbedingungen die Leistungserbringung
verzögern bzw. unmöglich machen.

3.5. Die Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. ist berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung des Vertrages
oder einzelner vertraglicher Leistungen zu beauftragen.

3.6. Die Fertigstellung von Leistungen, die nicht im Rahmen von Saison- bzw. Jahresverträgen vergeben wurden, wird
die Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. unverzüglich anzeigen. Sofern dies nicht erfolgt, gilt der Zugang der
Rechnung als Anzeige der Fertigstellung. Eine Abnahmebesichtigung hat binnen acht Tagen nach Anzeige oder
Rechnungszugang zu erfolgen. Der Kunde kann auf die Abnahmebesichtigung verzichten. Als Verzicht gilt, wenn der
Kunde die Besichtigung nicht binnen acht Tagen nach erfolgter Anzeige bzw. Rechnungszugang begehrt. Die anlässlich
einer Abnahmebesichtigung festgestellte Fertigstellung hat der Kunde der Kohl Objektservice & Gartendesign e.U.
unverzüglich zu bestätigen (Abnahmebestätigung).

3.7. Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages unbedingt erforderlich sind, jedoch ohne
Verschulden der Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. erst während der Leistungserbringung erkannt werden, sind
dem Kunden umgehend zu melden. Sofern diese eine Kostenüberschreitung um mehr als 15 Prozent des vereinbarten
Entgelts bewirken, muss die Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. diese vor Erbringung vom Kunden genehmigen
lassen. Wünscht er dies nicht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall sind alle bisher erbrachten
Leistungen zu entlohnen. Bei einer Kostenüberschreitung von weniger als 15 Prozent des vereinbarten Entgelts ist der
Kunde auch ohne eine Genehmigung zur Bezahlung verpflichtet. Werden im Laufe der Leistungserbringung über den
Vertragsinhalt hinausgehende Arbeiten seitens der Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. für zweckmäßig erkannt, so
wird die Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. dies dem Kunden ebenfalls melden. Wenn der Kunde diese
zusätzlichen Leistungen genehmigt, gelten sie als Zusatzaufträge, die gesondert zu entlohnen sind.

3.8. Zur Kennzeichnung der von der Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. betreuten Liegenschaften gestattet der
Kunde das Anbringen von Werbeschildern an Hauswänden, Zäunen etc..

4. Besondere Bestimmungen und Leistungsumfang betreffend Winterdienst

4.1. In der Zeit von 01.11. bis 31.03. des Folgejahres (Winterperiode) hat die Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. die
im Vertrag angeführten und vom Kunden überprüften Verkehrsflächen (Parkplätze, Gehsteige, Zufahrten,
Stiegenaufgänge etc.) entsprechend den gesetzlichen Vorschriften von Schnee zu reinigen und bei Vorherrschen von
Glatteis zu bestreuen. Der konkrete Beginn der Leistungserbringung ist abhängig von den konkreten
Witterungsbedingungen. Umfang, Art und Intervall der Ausführung des Winterdienstes obliegt dem alleinigen
Ermessen der Kohl Objektservice & Gartendesign e.U.. An Tagen ohne natürlichen Niederschlag, an denen die Bildung
von Vereisungen durch Schmelzwasser oder das Abgehen von Dachlawinen möglich erscheint, erfolgt
Tauwetterkontrolle. Davon umfasst sind bei Bedarf die Schneeräumung und Streuung, sowie das Aufstellen von
Schneestangen oder Schneefahnen. In Fällen höherer Gewalt (Zusammenbruch des Individualverkehrs, extreme
Schneeverwehungen, Verkehrssperren etc.) kann die rechtzeitige Erbringung der vereinbarten Leistungen nicht
gewährleistet werden.

4.2. Der Winterdienst unterbleibt insoweit, als die vereinbarten Verkehrsflächen im Zuge der Leistungserbringung
unbegehbar, verstellt oder sonst nicht zugänglich sind (durch abgestellte Fahrzeuge, Mülltonnen, Pflanzen etc.).

4.3. Zur Beseitigung der Ursachen, die zur Bildung von Eis (durch undichte Dachrinnen etc.), der Ablagerung von
Schnee oder Verunreinigungen führen, ist die Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. nicht verpflichtet. Ebenso ist die
Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. nicht zur Beseitigung von Gefahrenquellen, wie Schneewechten am Dach,
drohende Dachlawinen, Eiszapfen etc., verpflichtet. Bei Wahrnehmung solcher Gefahrenquellen wird die Kohl
Objektservice & Gartendesign e.U. den Kunden bzw. dessen Vertreter jedoch kontaktieren und über die Gefahrenlage in
Kenntnis setzen. Unterbleibt die Kontaktaufnahme aus vom Kunden bzw. dessen Vertreter zu vertretenden Gründen, ist
die Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. für allfällige Folgen nicht verantwortlich.

4.4. Vereinbarungsgemäß zu betreuende Verkehrsflächen, die nicht der Räumungsverpflichtung des § 93 StVO
unterliegen, werden nur nach der zur Verfügung stehenden Schneelagerfläche geräumt. Wird aufgrund der
Schneemengen die Inanspruchnahme weiterer Schneelagerflächen erforderlich, verringert sich die vereinbarungsgemäß
zu betreuende Verkehrsfläche entsprechend. Zum Schneeabtransport ist die Kohl Objektservice & Gartendesign e.U.
nur bei gesonderter Beauftragung und Entlohnung verpflichtet.

4.5. Parklätze und Zufahrten werden üblicherweise maschinell betreut. Eine Verpflichtung der Kohl Objektservice &
Gartendesign e.U. zur händischen Nachbearbeitung (z.B. zwischen zwei abgestellten Fahrzeugen, oder Laubengänge,
Zugänge zu Wohnung) besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

4.6. Am Ende der Winterperiode führt die Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. eine Streusplittentfernung durch.
Zwischenkehrungen werden nur durchgeführt, wenn es gesondert beauftragt wird.

5. Besondere Bestimmungen und Leistungsumfang betreffend Sommerdienst

5.1. In der Zeit von 01.04. bis 31.10. übernimmt die Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. die im jeweiligen Vertrag
ausdrücklich festgelegten Hausbetreuungsleistungen. Darunter fallen Grünflächen- und Objektbetreuung
(Pflanzenschnitt, Rasenmähen etc.) bzw. Reinigungsleistungen (Reinigung von Verkehrsflächen, Tiefgaragen oder
Hallen, diverse Spezialreinigungen, Kehrdienstleistungen etc.).

5.2. Grünflächen- und Objektbetreuung:

5.2.1. Ergibt sich bei der Leistungserbringung die Erforderlichkeit von Zusatzleistungen (Vertikutieren, neue
Rasenbesamung, Schnitt von Pflanzen ab einer Höhe von fünf Metern, Sanierungen von Blumenbeeten etc.), so sind
diese gesondert zu beauftragen und zu entlohnen.

5.2.2. Umfang, Art und Intervall der Grünflächenbetreuung obliegt dem alleinigen Ermessen der Kohl Objektservice &
Gartendesign e.U. und orientiert sich insbesondere am Zustand der Grünflächen und Pflanzen und den
Witterungsbedingungen.

5.3. Reinigungsleistungen:

5.3.1. Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, umfasst das vereinbarte Entgelt nur übliche, nicht jedoch
darüberhinausgehende Verunreinigungen. Darunter fallen insbesondere ekelerregende, giftige bzw.
gesundheitsgefährdende Verunreinigungen und solche, die mit Speziallösungsmitteln behandelt werden müssen. Das
Entfernen von Baurestmassen, Sperrmüll und sonstiger Fahrnisse ist ebenfalls nicht im Entgelt enthalten. Kosten, die
aus einer allenfalls erforderlichen Evaluierung nach dem Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG) entstehen, sind im
vereinbarten Entgelt ebenfalls nicht enthalten. Sobald deren Erforderlichkeit zu Tage tritt, wird die Kohl Objektservice
& Gartendesign e.U. den Kunden darauf hinweisen und erst nach dessen Einverständniserklärung mit der
Leistungserbringung beginnen bzw. fortfahren.

5.3.2. Die Fertigstellung von Leistungen, die nicht im Rahmen von Saison- bzw. Jahresverträgen vergeben wurden, wird
die Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. unverzüglich anzeigen. Sofern dies nicht erfolgt, gilt der Zugang der
Rechnung als Anzeige der Fertigstellung. Eine Abnahmebesichtigung hat binnen acht Tagen nach Anzeige oder
Rechnungszugang zu erfolgen. Der Kunde kann auf die Abnahmebesichtigung verzichten. Als Verzicht gilt, wenn der
Kunde die Besichtigung nicht binnen acht Tagen nach erfolgter Anzeige bzw. Rechnungszugang begehrt. Die anlässlich
einer Abnahmebesichtigung festgestellte Fertigstellung hat der Kunde der Kohl Objektservice & Gartendesign e.U.
unverzüglich zu bestätigen (Abnahmebestätigung).

6. Besondere Bestimmungen und Leistungsumfang betreffend Gartengestaltung

6.1. Die Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. übernimmt je nach Vertragsinhalt die Beratung, Konzeption, den
Vertrieb und die Umsetzung von Gartengestaltungen, dazu zählen Neugestaltungen, Umgestaltungen, aber auch diverse
Sanierungsarbeiten.

6.2. Die Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. kann vor Beginn der Vertragserfüllung oder während derselben vom
Vertrag ohne Schadenersatzverpflichtung zurücktreten, wenn höhere Gewalt die Durchführung oder die
Materialbeschaffung unmöglich macht.

6.3. Bei Fundamenten oder anderen später nicht mehr messbaren Ausführungen kann der Kunde die Ausmaßkontrolle
nur verlangen, solange die Ausmaße feststellbar sind.

6.4. Pflanzen gelten am Tag ihrer Einpflanzung am Bestimmungsort als vom Kunden übernommen. Dies gilt auch bei
Nichtanwesenheit des Kunden.

6.5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben sämtliche Lieferungen, soweit sie ohne Zerstörung
oder Veränderung ihrer Wesensart entfernt werden können, im Eigentum der Kohl Objektservice & Gartendesign e.U.
(Eigentumsvorbehalt). Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist nur dann als Rücktritt vom Vertrag zu sehen,
wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

7. Entgelt

7.1. Sämtliche angeführte Preise – sollte nichts anderes vereinbart sein – verstehen sich inklusive der gesetzlichen
Umsatzsteuer. Die Verrechnung erfolgt in Euro.

7.2. Wurden zusätzliche Leistungen beauftragt, so gebührt der Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. zusätzlich das
dafür vereinbarte – oder mangels entsprechender Vereinbarung angemessene – Entgelt zuzüglich allfälliger Materialund
Lieferkosten.

7.3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist das vereinbarte Entgelt ohne jeglichen Abzug binnen 14 Tagen ab dem
Rechnungsdatum fällig.

7.4. Bei Zahlungsverzug ist die Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. berechtigt, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe
von neun Prozent p.a. zu verrechnen.

7.5. Winter- und Sommerdienst:

7.5.1. Der Anspruch auf Entgelt ist vom Ausmaß der witterungsbedingt anfallenden Arbeiten unabhängig. Es gebührt
sohin auch dann in vollem Umfang, wenn die Leistungen aus Umständen unterbleiben müssen, die nicht in der Sphäre
der Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. liegen.

7.5.2. Die erbrachten Leistungen werden während der Vertragslaufzeit jeweils am Ende eines jeden Monats in
Rechnung gestellt.

7.5.3. Das vereinbarte Entgelt gilt jeweils für die Dauer eines Saison- bzw. Jahresvertrages und erfolgt jährlich eine
Entgeltanpassung auf Basis des zum Vertragsabschluss aktuellsten von der Statistik Austria monatlich verlautbarten
Index der Verbraucherpreise oder einem an seine Stelle tretenden Index, wobei als Bezugsgröße jeweils die für den
Monat des Vertragsabschluss errechnete Indexzahl gilt, ohne dass es einer Vertragskorrektur bedarf (Wertsicherung).

7.6. Gartengestaltung:

7.6.1. Mangels abweichender vertraglicher Vereinbarung erfolgt die Verrechnung nach der tatsächlich geleisteten
Arbeitszeit bzw. der bei der Abnahme festgestellten Mengenermittlung.

7.6.2. Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung (a) Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz,
Verordnung oder Kollektivvertrag oder (b) Materialkostenerhöhungen aufgrund von Änderungen der Marktpreise für
Rohstoffe ein, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, ausgenommen zwischen
Auftragserteilung und Abschluss der Leistungserbringung liegen weniger als zwei Monate.

8. Gewährleistung und Haftungsausschluss

8.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Ist der Kunde Unternehmer, wird die
Gewährleistungsfrist jedoch auf zwölf Monate ab Übergabe verkürzt, wobei Mängel jedenfalls unverzüglich, spätestens
jedoch binnen acht Tagen nach Übergabe schriftlich zu rügen sind. Unterbleibt die Mängelrüge oder ist sie verspätet,
treten die Rechtsfolgen des § 377 Abs 2 UGB ein. Darüber hinaus obliegt der Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. im
Unternehmergeschäft das Wahlrecht, ob Gewähr durch Verbesserung oder Austausch geleistet wird.

8.2. Die Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. haftet nur bei vorsätzlich oder grob fahrlässig von der Kohl
Objektservice & Gartendesign e.U. oder deren Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden. Dies gilt nicht für
Personenschäden. Eine Haftung für Schäden, die nicht an der erbrachten Leistung bzw. Lieferung selbst entstanden
sind, besteht nicht, dies insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
Soweit die Haftung der Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen
oder beschränkt wird, gilt dies auch für Erfüllungsgehilfen der Kohl Objektservice & Gartendesign e.U..

8.3. Die Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. haftet nicht für Ereignisse, die sich auf bereits im Rahmen des
Winterdienstes vertragsgemäß geräumten/gestreuten, aber nachträglich durch Dritte (einparkende Pkw,
Straßenschneeräumgeräte etc.) oder den Kunden verunreinigten Flächen ereignen. Die Überwachung von Flächen nach
Leistungserbringung schuldet die Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. sohin nicht.

8.4. Mutterboden und Humuslieferungen werden von der Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. nur nach der
äußeren Struktur und Beschaffenheit geprüft. Für hierbei nicht feststellbare Mängel, insbesondere betreffend
Nährstoffgehalt und Schädlingsfreiheit, wird keine Haftung übernommen.

8.5. Für Setzungsschäden, die infolge der Leistungserbringung auf vom Kunden nicht ordnungsgemäß ausgefülltem
Gelände entstehen, ebenso für solche infolge einer Verunkrautung des Bodens, übernimmt die Kohl Objektservice &
Gartendesign e.U. keine Haftung.

8.6. Die Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. haftet nicht, wenn Pflanzen nicht anwachsen oder Saatgut nicht
aufgeht und dies auf seiner Einflussnahme entzogenem Verhalten von Dritten, Haustieren, Wild, Weidevieh, auf ein
ungewöhnlich starkes Auftreten von pflanzlichen oder tierischen Schädlingen oder auf sonstige äußere Einflüsse
zurückzuführen ist.

8.6. Der Kunde ist verpflichtet, der Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. Umstände, aufgrund welcher diese haftbar
gemacht werden könnte, nach Kenntnis unverzüglich zu melden und dieser bei Feststellung des Sachverhaltes jede
zumutbare Hilfe zu leisten.

8.7. Der Kunde hat Abgrenzungen zu nicht zu räumenden Flächen, die bei Schneelage nicht eindeutig erkennbar sind,
deutlich zu kennzeichnen. Unterbleibt dies, trifft die Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. für Beschädigungen an
solchen nicht zu räumenden Flächen infolge des Winterdienstes keine Haftung und ist die Kohl Objektservice &
Gartendesign e.U. auch nicht verpflichtet, das dorthin gelangte Streugut zu entfernen.

9. Vertragsdauer

9.1. Sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, verlängern sich Verträge betreffend
Winterdienst und Sommerdienst automatisch um jeweils ein Jahr, falls sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Ende
der Leistungsperiode von einem Vertragspartner schriftlich gekündigt werden. In der Kündigung ist die zu kündigende
Leistung genau zu benennen; wird dies unterlassen, so gilt nur die zuletzt erbrachte Leistung als gekündigt.

9.2. Sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gehen auf den jeweiligen Rechtsnachfolger über. Sofern es sich
nicht um eine Universalsukzession handelt, ist jeder Vertragspartner verpflichtet, die Rechte und Pflichten aus dem
Vertrag an den Rechtsnachfolger zu überbinden.

10. Datenschutz, Adressenänderungen

10.1. Die Datenschutzerklärung der Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. kann jederzeit unter www.kohlgraz.
at/datenschutzerklaerung/ abgerufen werden.

10.2. Der Kunde erklärt, allfällige Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse umgehend an die Kohl
Objektservice & Gartendesign e.U. bekanntzugeben, solange die beiderseitigen, vertraglichen Pflichten nicht vollständig
erfüllt sind. Sollte diese Bekanntgabe unterbleiben, gelten Erklärungen seitens der Kohl Objektservice & Gartendesign
e.U. auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse des Kunden übermittelt werden.

11. Anbieterinformationen

Betreiber des Unternehmens und Vertragspartner ist die
Kohl Objektservice & Gartendesign e.U.
FN 491272 i
Inhaber Christopher Kohl
Piccardigasse 12, 8055 Graz
Internet-Adresse: kohl-objektservice.at; kohl-graz.at; kohl-gartendesign.at
E-Mail: office@kohl-graz.at
Tel.: 0664 5200422

12. Gerichtsstand, anwendbares Recht

12.1. Als Erfüllungs- und Zahlungsort gilt der Sitz der Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. als vereinbart.

12.2. Zur Entscheidung aller aus mit der Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. geschlossenen Verträgen entstehenden
Streitigkeiten ist das für den Sitz der Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. sachlich zuständige Gericht ausschließlich
örtlich zuständig. Sofern der Kunde Verbraucher ist und im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat
oder im Inland beschäftigt ist, so kann für eine Klage gegen ihn nach den §§ 88, 89, 93 Abs 2 und 104 Abs 1 JN gemäß §
14 KSchG nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche
Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt.

12.3. Die mit der Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich
österreichischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss der Kollisionsnormen, sowie des UN-Kaufrechtes.

13. Aufrechnungsverzicht und Zurückbezahlungsrecht

13.1. Der Kunde verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für
den Fall, dass die Kohl Objektservice & Gartendesign e.U. zahlungsunfähig ist, sowie für Gegenforderungen, die in
rechtlichen Zusammenhang mit der jeweiligen Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von der Kohl
Objektservice & Gartendesign e.U. anerkannt wurden.

13.2. Ist der Kunde Unternehmer, ist er nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.

14. Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen
Bestimmungen weiterhin wirksam.

 
 

Datenschutzerklärung

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Sobald Sie als Benutzer auf unsere Webseite zugreifen oder diese besuchen, werden Ihre IP-Adresse, Beginn und Ende der Sitzung erfasst. Dies ist technisch bedingt und stellt somit ein berechtigtes Interesse iSv Art 6 Abs 1 lit f DSGVO.

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E-Mail: info@kohl-graz.at
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Quelle: Rechtsanwalt Erbrecht